KI-Retrofit und CE-Recht: Wann wird das intelligente Upgrade zur wesentlichen Veränderung?
Viele Maschinen laufen seit Jahren zuverlässig. Mechanik, Antriebstechnik und Grundprozess erfüllen ihren Zweck. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Automatisierung, Qualitätssicherung und Datennutzung. Genau hier setzt das KI-Retrofit an: Bestehende Anlagen erhalten neue Sensorik, Kamerasysteme, Cobots oder lernfähige Software. So entstehen aus bewährten Bestandsmaschinen leistungsfähigere Systeme, ohne dass Unternehmen eine komplette Neuanlage beschaffen.
Der technische Nutzen liegt auf der Hand. Eine ältere Presse oder Stanze lässt sich mit einer Kamera, einem Greifer und einer lokalen KI-Auswertung erweitern. Das System erkennt chaotisch liegende Teile, berechnet Greifpunkte und übergibt die Teile an den nächsten Prozessschritt. In der Qualitätskontrolle unterscheidet ein Kamerasystem Gutteile von fehlerhaften Teilen. In der Montage führt ein Cobot wiederkehrende Handgriffe aus und passt seine Bewegung an Bauteillage oder Toleranzen an.
Aus Sicht der CE-Konformität entsteht damit aber eine entscheidende Frage: Handelt es sich noch um eine Modernisierung oder bereits um eine wesentliche Veränderung der Maschine?
KI-Retrofit ist mehr als ein Software-Update
Ein Retrofit bleibt rechtlich unkritischer, wenn es keine neuen Gefährdungen erzeugt und bestehende Risiken nicht erhöht. Das gilt zum Beispiel für reine Zustandsüberwachung, zusätzliche Messdatenerfassung oder eine visuelle Anzeige, die nicht in die Sicherheitsfunktionen oder Bewegungsabläufe eingreift.
Anders sieht es aus, wenn das Upgrade das Verhalten der Maschine verändert. Eine KI-basierte Bildverarbeitung, die Bewegungsbahnen eines Roboters beeinflusst, greift direkt in den Prozess ein. Ein lernfähiges System zur Qualitätsentscheidung kann Ausschleusungen, Taktzeiten oder Folgeprozesse steuern. Eine nachgerüstete Schnittstelle zur SPS kann neue Abhängigkeiten zwischen Altanlage und neuem Teilsystem schaffen.
Damit verschiebt sich der Schwerpunkt: Die technische Frage lautet nicht nur, ob die neue Komponente funktioniert. Entscheidend ist, ob das Gesamtsystem nach dem Umbau weiterhin sicher ist und ob die bestehende CE-Bewertung den neuen Zustand abdeckt.
Die rechtliche Grenze: neue Gefährdung oder höheres Risiko
In Deutschland dient das BMAS-Interpretationspapier zur wesentlichen Veränderung von Maschinen seit Jahren als wichtige Orientierung. Es beschreibt, dass ein gebrauchtes Produkt nach einer wesentlichen Veränderung als neues Produkt gilt. Die BAuA fasst den Kern praxisnah zusammen: Bei Umbauten, neuer Steuerungssoftware oder neuen Schutzeinrichtungen stellt sich die Frage, ob die Veränderung so weit reicht, dass rechtlich eine neue Maschine entsteht.
Mit der Verordnung EU 2023/1230 erhält dieser Punkt zusätzliches Gewicht. Bis zum 19. Januar 2027 gilt für Hersteller weiterhin die Maschinenrichtlinie. Ab dem 20. Januar 2027 gilt nur noch die neue Maschinenverordnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Regelwerken gibt es dann nicht.
Die neue Maschinenverordnung nennt die wesentliche Veränderung ausdrücklich. Eine solche Veränderung liegt vor, wenn eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Änderung nach dem Inverkehrbringen oder nach der Inbetriebnahme die Sicherheit beeinträchtigt, indem eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko steigt. Bei einer wesentlichen Veränderung muss das Konformitätsbewertungsverfahren für die betroffene Maschine erneut durchgeführt werden.
Für KI-Retrofits ist vor allem der Begriff „digitale Veränderung“ relevant. Die BGHM stellt klar, dass eine wesentliche Veränderung sowohl durch Hardware als auch durch Software entstehen kann. Wer eine wesentliche Veränderung vornimmt, übernimmt die Herstellerpflichten nach Maschinenverordnung.
Typische Fälle aus der Praxis
Ein KI-Retrofit führt nicht automatisch zu einer neuen CE-Kennzeichnung. Die Bewertung hängt vom konkreten Eingriff, vom Sicherheitskonzept und vom Verhalten des Gesamtsystems ab. Drei Fälle zeigen die Unterschiede.
Fall 1: KI zur Zustandsüberwachung
Eine Bestandsmaschine erhält Sensoren zur Schwingungsanalyse. Die KI erkennt Muster, meldet auffällige Zustände und liefert Wartungshinweise. Die Maschine läuft aber unverändert weiter. Die KI greift nicht in Steuerung, Geschwindigkeit, Kraft, Bewegung oder Schutzfunktionen ein. In diesem Fall spricht vieles für eine Änderung ohne wesentliche Veränderung. Trotzdem braucht der Betreiber eine dokumentierte Bewertung, damit die Entscheidung nachvollziehbar bleibt.
Fall 2: KI-gesteuerte Qualitätskontrolle
Ein Kamerasystem erkennt fehlerhafte Teile und steuert eine Ausschleusung. Hier verändert die KI den Prozess. Je nach Aufbau entstehen neue Risiken, etwa durch zusätzliche Aktoren, neue Bewegungen, Fehlauslösungen oder unerwartete Materialstaus. Die CE-Bewertung muss prüfen, ob die bestehenden Schutzmaßnahmen diese Risiken abdecken.
Fall 3: Cobot mit KI-gestütztem Griff in die Kiste
Ein Cobot greift ungerichtet liegende Werkstücke aus einer Box und bewegt sie in den Arbeitsbereich. Die KI berechnet Greifpunkte und Bewegungsbahnen. Sobald scharfkantige, schwere oder heiße Teile ins Spiel kommen, reicht die ursprüngliche Betrachtung des Cobots allein nicht aus. Das Werkstück, die Greifsituation, die Geschwindigkeit, die Kraftbegrenzung, die Personenerkennung und die Schnittstelle zur Altanlage bilden ein neues sicherheitstechnisches Gesamtsystem.
KI, Sicherheitsfunktionen und neue Regelwerke
Die neue Maschinenverordnung bezieht digitale Komponenten stärker ein. Sie berücksichtigt unter anderem Software, die eine Sicherheitsfunktion erfüllt, als Sicherheitsbauteil. Außerdem nimmt sie Maschinen mit stärkerer Autonomie, Lernfähigkeit und neuen digitalen Risiken in den Blick.
Parallel dazu wirkt der AI Act auf industrielle KI-Anwendungen. Ein KI-System gilt als Hochrisiko-System, wenn es als Sicherheitsbauteil eines Produkts dient, das unter bestimmte EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fällt und eine Konformitätsbewertung durch Dritte erfordert. Die Europäische Kommission ordnet die praktische Einstufung über Leitlinien ein. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Robotik oder industrielle Maschinen integriert sind, nennt die Kommission den 2. August 2028 als relevanten Zeitpunkt für die Anwendung der entsprechenden Regeln.
Für Retrofit-Projekte bedeutet das: CE-Konformität, funktionale Sicherheit, Cybersecurity und KI-Compliance lassen sich nicht getrennt betrachten. Ein sicherer mechanischer Aufbau reicht nicht aus, wenn das lernfähige System neue Zustände erzeugt, Daten manipuliert werden können oder die technische Dokumentation die Softwarelogik nicht beschreibt.
Methodisches Vorgehen für sichere KI-Retrofits
Codronic prüft KI-Retrofits systematisch an der Schnittstelle von Engineering und Compliance. Der erste Schritt ist eine klare Abgrenzung: Welche Maschine liegt vor? Welche Funktionen bleiben unverändert? Welche neuen Komponenten kommen hinzu? Welche Signale fließen zwischen Bestandssystem, KI-Modul, SPS, Antriebstechnik und Schutzeinrichtungen?
Darauf folgt die Risikobeurteilung nach dem Stand der Technik. Dazu gehören unter anderem die Betrachtung nach EN ISO 12100, die Auslegung sicherheitsbezogener Steuerungsteile nach EN ISO 13849 oder EN IEC 62061 sowie die Bewertung kollaborativer Anwendungen nach EN ISO 10218 und ISO/TS 15066. Bei vernetzten Retrofit-Lösungen kommen Security-Aspekte hinzu, etwa Schutz gegen Manipulation, sichere Fernwartung und robuste Schnittstellen. Die BGHM verweist in diesem Zusammenhang auf Normen und technische Regeln zur Cybersecurity in Verbindung mit funktionaler Sicherheit.
Entscheidend ist eine belastbare Vorabprüfung. Sie klärt, ob das Retrofit nur eine nicht wesentliche Änderung darstellt oder ob der Umbau ein neues Konformitätsbewertungsverfahren auslöst. Diese Prüfung gehört vor die Beschaffung und Integration der Komponenten. Sie verhindert, dass eine technisch funktionierende Lösung später an Dokumentation, Haftung oder Schutzzielen scheitert.
Fazit: Retrofit braucht Engineering und regulatorischen Weitblick
KI-Retrofit bietet Unternehmen einen praktikablen Weg, Bestandsanlagen weiterzuentwickeln. Der Nutzen entsteht aber nur, wenn Technik und CE-Konformität zusammenpassen. Sobald KI Bewegungen, Entscheidungen, Taktzeiten oder Sicherheitsfunktionen beeinflusst, braucht das Projekt eine saubere Bewertung der wesentlichen Veränderung.
Codronic verbindet mechatronische Entwicklung, Risikobeurteilung und technische Dokumentation. So entstehen Retrofit-Lösungen, die technisch in den Bestand passen und deren Konformität nachvollziehbar bleibt. Unternehmen erhalten damit keine isolierte Automatisierungslösung, sondern eine belastbare Grundlage für sichere, dokumentierte und zukunftsfähige Maschinen.
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