KI-Retrofit und CE-Recht: Wann wird das intelligente Upgrade zur wesentlichen Veränderung?
Das Wichtigste in Kürze
- Ein KI-Retrofit rüstet Bestandsmaschinen mit Sensorik, Kamerasystemen, Cobots oder lernfähiger Software nach, ohne dass eine Neuanlage nötig ist.
- Sobald die KI Bewegungen, Entscheidungen, Taktzeiten oder Sicherheitsfunktionen beeinflusst, ist zu prüfen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt und die Herstellerpflichten neu greifen.
- Maßgeblich sind das BMAS-Interpretationspapier, die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (gilt ab 20.01.2027) und der AI Act.
- Eine strukturierte Vorabprüfung vor der Beschaffung entscheidet, ob der Umbau eine dokumentierte Änderung bleibt oder ein neues Konformitätsbewertungsverfahren auslöst.
Warum KI-Retrofits früh technisch und rechtlich bewertet werden müssen
Viele Maschinen laufen seit Jahren zuverlässig. Mechanik, Antriebstechnik und Grundprozess erfüllen ihren Zweck. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Automatisierung, Qualitätssicherung, Flexibilität und Datennutzung. Genau hier setzt das KI-Retrofit an: Bestehende Anlagen erhalten neue Sensorik, Kamerasysteme, Cobots, Schnittstellen oder lernfähige Software.
Für Betreiber kann das wirtschaftlich attraktiv sein. Eine Bestandsmaschine wird technisch erweitert, ohne dass sofort eine vollständige Neuanlage erforderlich ist. Der Nutzen entsteht jedoch nur, wenn das Retrofit sicher in die vorhandene Maschine passt und die CE-relevanten Folgen des Umbaus geklärt sind.
Denn ein KI-Retrofit ist nicht nur eine technische Modernisierung. Sobald das neue System Bewegungen, Entscheidungen, Taktzeiten, Ausschleusungen oder Sicherheitsfunktionen beeinflusst, verändert es das Verhalten der Maschine. Dann muss der Betreiber oder Integrator prüfen, ob aus der Änderung eine wesentliche Veränderung wird.
Die zentrale Frage lautet daher:
Bleibt die Maschine nach dem KI-Retrofit rechtlich und sicherheitstechnisch dieselbe Maschine, oder entsteht durch den Umbau eine neue Maschine mit neuen Herstellerpflichten?
KI-Retrofit ist mehr als ein Software-Update
Ein Retrofit bleibt in der Regel einfacher beherrschbar, wenn es keine neuen Gefährdungen erzeugt und bestehende Risiken nicht erhöht. Das betrifft zum Beispiel Systeme, die nur messen, überwachen oder anzeigen.
Typische Beispiele sind:
- Sensorik zur Zustandsüberwachung,
- zusätzliche Schwingungs- oder Temperaturmessung,
- visuelle Dashboards für Wartung und Betrieb,
- reine Datenerfassung ohne Eingriff in den Prozess,
- KI-Auswertungen, die Empfehlungen geben, aber keine Maschinenfunktion auslösen.
Anders ist die Lage, wenn das Upgrade in den Prozess oder in die Sicherheitsarchitektur eingreift. Eine KI-basierte Bildverarbeitung, die Bewegungsbahnen eines Roboters beeinflusst, verändert das Maschinenverhalten unmittelbar. Ein lernfähiges System zur Qualitätsentscheidung kann Ausschleusungen, Taktzeiten oder Folgeprozesse steuern. Eine nachgerüstete Schnittstelle zur SPS kann neue Abhängigkeiten zwischen Altanlage, KI-Modul und Schutzeinrichtungen erzeugen.
Damit verschiebt sich die Bewertung. Es reicht nicht aus, dass Kamera, Cobot oder KI-Modell für sich genommen funktionieren. Entscheidend ist, ob das Gesamtsystem nach dem Umbau sicher bleibt und ob die ursprüngliche CE-Bewertung den neuen Zustand noch abdeckt.
Die rechtliche Grenze: neue Gefährdung oder höheres Risiko
In Deutschland dient das BMAS-Interpretationspapier zur wesentlichen Veränderung von Maschinen seit Jahren als wichtige Orientierung. Es beschreibt, dass ein gebrauchtes Produkt nach einer wesentlichen Veränderung als neues Produkt gilt. Die BAuA fasst den praktischen Kern so ein: Bei Umbauten, Modernisierungen, neuer Steuerungssoftware oder neuen Schutzeinrichtungen ist zu prüfen, ob die Änderung so weit reicht, dass nach dem Umbau von einer neuen Maschine auszugehen ist.
Mit der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 erhält dieser Punkt zusätzliches Gewicht. Bis zum 19. Januar 2027 gilt für Hersteller weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung. Eine parallele Wahlmöglichkeit zwischen beiden Regelwerken ist dann nicht vorgesehen.
Die Maschinenverordnung nennt die wesentliche Veränderung ausdrücklich. Sie erfasst physische und digitale Änderungen, die vom ursprünglichen Hersteller nicht vorgesehen sind und nach dem Inverkehrbringen oder nach der Inbetriebnahme die Sicherheit beeinträchtigen. Das ist der Fall, wenn eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko steigt.
Für KI-Retrofits ist vor allem der Begriff der digitalen Veränderung relevant. Eine wesentliche Veränderung kann nicht nur durch neue Hardware entstehen. Auch Software, Datenverarbeitung, KI-Funktionen oder neue Steuerungslogik können das Sicherheitsniveau einer Maschine verändern.
Wer eine wesentliche Veränderung vornimmt, übernimmt Herstellerpflichten für die betroffene Maschine. Dazu können ein neues Konformitätsbewertungsverfahren, eine aktualisierte Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung gehören.
Risikobeurteilung, CE-Bewertung und technische Dokumentation für solche Umbauten bündelt Codronic im Leistungsbereich Konformität und Dokumentation. [Codronic | Konformität und Dokumentation]
Wann ein KI-Retrofit kritisch wird
Ein KI-Retrofit führt nicht automatisch zu einer neuen CE-Kennzeichnung. Die Bewertung hängt vom konkreten Eingriff, vom Sicherheitskonzept und vom Verhalten des Gesamtsystems ab.
Besonders kritisch sind Änderungen, wenn die KI:
- Bewegungen von Achsen, Robotern oder Greifern beeinflusst,
- Geschwindigkeiten, Kräfte oder Verfahrwege verändert,
- Ausschleusungen, Stopps oder Folgeprozesse auslöst,
- Signale an die SPS oder an sicherheitsbezogene Steuerungsteile übergibt,
- Schutzfunktionen ersetzt, erweitert oder überlagert,
- Betriebsarten, Zugänge oder Wartungsabläufe verändert,
- aus Prozessdaten neue Handlungen ableitet,
- ihre Entscheidungslogik nach Inbetriebnahme weiterentwickelt.
In solchen Fällen muss die Bewertung klären, ob neue Gefährdungen entstehen. Dazu zählen unter anderem Quetschen, Scheren, unerwartete Bewegungen, unzulässige Annäherung, fehlerhafte Objekterkennung, gefährliche Werkstücklagen, Materialstau, manipulierbare Daten oder nicht beherrschte Fehlentscheidungen.
Drei Praxisfälle zeigen den Unterschied
Fall 1: KI zur Zustandsüberwachung
Eine Bestandsmaschine erhält Sensoren zur Schwingungsanalyse. Die KI erkennt Muster, meldet auffällige Zustände und liefert Wartungshinweise. Die Maschine läuft unverändert weiter. Die KI greift nicht in Steuerung, Geschwindigkeit, Kraft, Bewegung oder Schutzfunktionen ein.
In diesem Fall spricht vieles für eine Änderung ohne wesentliche Veränderung. Trotzdem braucht der Betreiber eine dokumentierte Bewertung. Sie zeigt, welche Funktionen unverändert bleiben, welche neuen Komponenten hinzukommen und warum keine neuen oder höheren Risiken entstehen.
Fall 2: KI-gesteuerte Qualitätskontrolle
Ein Kamerasystem erkennt fehlerhafte Teile und steuert eine Ausschleusung. Die KI beeinflusst damit den Prozess. Je nach Aufbau entstehen neue Risiken, etwa durch zusätzliche Aktoren, Fehlauslösungen, Materialstaus, veränderte Taktzeiten oder neue Eingriffe in den Materialfluss.
Die Bewertung muss prüfen, ob die bestehenden Schutzmaßnahmen diese Risiken abdecken. Außerdem muss klar sein, welche Entscheidung die KI trifft, welche Steuerung diese Entscheidung ausführt und welche sicheren Zustände bei Fehlern erreicht werden.
Fall 3: Cobot mit KI-gestütztem Griff in die Kiste
Ein Cobot greift ungerichtet liegende Werkstücke aus einer Box und bewegt sie in den Arbeitsbereich. Die KI erkennt Lage, Kontur und Orientierung der Teile. Aus diesen Daten entstehen Greifpunkte und Bewegungsbahnen.
Die Betrachtung des Cobots allein reicht hier nicht aus. Das Werkstück, die Greifsituation, die Geschwindigkeit, die Kraftbegrenzung, die Personenerkennung, der Greifer, die Bauteilkanten und die Schnittstelle zur Altanlage bilden ein neues sicherheitstechnisches Gesamtsystem.
Besonders relevant sind:
- scharfkantige, schwere, heiße oder instabile Werkstücke,
- unerwartete Bewegungen durch fehlerhafte Objekterkennung,
- Greifverlust oder Werkstückabwurf,
- unklare Trennung zwischen Bedienbereich und Roboterbewegung,
- Veränderungen an Betriebsarten, Einrichtbetrieb und Wartung,
- fehlende Validierung der sicherheitsbezogenen Steuerungsfunktionen.
KI, Sicherheitsfunktionen und neue Regelwerke
Die neue Maschinenverordnung bezieht digitale Komponenten stärker in die Maschinensicherheit ein. Software, die eine Sicherheitsfunktion erfüllt, kann als Sicherheitsbauteil relevant werden. Außerdem nimmt die Verordnung Maschinen mit stärkerer Autonomie, Lernfähigkeit und neuen digitalen Risiken in den Blick.
Parallel dazu wirkt der AI Act auf industrielle KI-Anwendungen. Ein KI-System kann als Hochrisiko-System eingestuft werden, wenn es als Sicherheitsbauteil eines Produkts dient, das unter bestimmte EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fällt und eine Konformitätsbewertung durch Dritte erfordert. Für KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in Produkte wie Robotik oder industrielle Maschinen integriert sind, gilt nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 der 2. August 2027 als Geltungsbeginn. Mit dem im Mai 2026 politisch vereinbarten Digital Omnibus ist eine Verschiebung auf den 2. August 2028 vorgesehen, die formelle Annahme stand bei Veröffentlichung dieses Beitrags noch aus (Stand: Juli 2026).
Für Retrofit-Projekte bedeutet das: CE-Konformität, funktionale Sicherheit, Cybersecurity und KI-Compliance dürfen nicht getrennt betrachtet werden. Ein sicherer mechanischer Aufbau reicht nicht aus, wenn ein lernfähiges System neue Zustände erzeugt, manipulierbare Daten verarbeitet oder die technische Dokumentation die Softwarelogik nicht nachvollziehbar beschreibt.
Methodisches Vorgehen für sichere KI-Retrofits
Ein belastbares KI-Retrofit beginnt nicht mit der Beschaffung von Kamera, Cobot oder KI-Software. Es beginnt mit einer strukturierten Vorabprüfung. Sie klärt, welche Maschine vorhanden ist, welche Funktionen erhalten bleiben und welche Änderungen sicherheitsrelevant sein können.
Ein praxistaugliches Vorgehen umfasst sechs Schritte.
- Maschine und Umbaugrenze definieren
Zuerst wird abgegrenzt, welche Maschine oder Gesamtheit von Maschinen betroffen ist. Dabei ist zu klären:
- Welche Maschine liegt vor?
- Welche Baugruppen und Funktionen gehören zum bestehenden CE-Umfang?
- Welche Komponenten kommen hinzu?
- Welche Schnittstellen entstehen zwischen Altanlage, KI-Modul, SPS, Antriebstechnik und Schutzeinrichtungen?
- Wer plant, integriert, validiert und betreibt das Retrofit?
Diese Abgrenzung ist entscheidend, weil sie den Gegenstand der Bewertung festlegt.
- Funktionsänderung beschreiben
Im zweiten Schritt wird beschrieben, was die KI tatsächlich tut. Eine allgemeine Aussage wie „KI zur Optimierung“ reicht nicht aus. Für die Risikobeurteilung braucht es konkrete Funktionsbeschreibungen.
Wichtig sind unter anderem:
- Eingangsdaten der KI,
- Entscheidung oder Ausgabe der KI,
- betroffene Maschinenfunktion,
- Reaktionszeit und Taktbezug,
- Einfluss auf Bewegungen, Kräfte, Geschwindigkeiten oder Ausschleusungen,
- sichere Zustände bei Fehlern,
- Verhalten bei unbekannten oder fehlerhaften Daten.
- Wesentliche Veränderung bewerten
Danach folgt die Prüfung, ob der Umbau neue Gefährdungen erzeugt oder bestehende Risiken erhöht. Dabei geht es nicht nur um die neue Komponente. Entscheidend ist das Gesamtsystem nach dem Umbau.
Die Bewertung sollte dokumentieren:
- welche Gefährdungen unverändert bleiben,
- welche Gefährdungen neu entstehen,
- welche Risiken steigen,
- welche Schutzmaßnahmen bereits vorhanden sind,
- welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,
- ob ein neues Konformitätsbewertungsverfahren notwendig wird.
Diese Prüfung gehört vor die technische Integration. Sie verhindert, dass eine funktionierende Automatisierungslösung später an Dokumentation, Haftung oder Schutzzielen scheitert.
- Risikobeurteilung und Sicherheitsfunktionen auslegen
Für die Risikobeurteilung werden die relevanten Lebensphasen der Maschine betrachtet. Dazu gehören Normalbetrieb, Einrichten, Störungsbeseitigung, Reinigung, Wartung und vorhersehbare Fehlanwendung.
Je nach Anwendung sind unter anderem folgende Regelwerke und Methoden relevant:
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100,
- sicherheitsbezogene Steuerungsteile nach EN ISO 13849,
- elektrische, elektronische und programmierbare Sicherheitsfunktionen nach EN IEC 62061,
- Industrieroboter und Robotersysteme nach EN ISO 10218,
- kollaborative Roboteranwendungen unter Berücksichtigung der ISO/TS 15066,
- Cybersecurity-Aspekte bei vernetzten Maschinen und Fernzugriffen.
Normen ersetzen keine Einzelfallbewertung. Sie helfen jedoch, den Stand der Technik strukturiert anzuwenden und Schutzmaßnahmen nachvollziehbar auszulegen.
Die konstruktive und steuerungstechnische Umsetzung des Retrofits legt Codronic in der Entwicklung fertigungsgerecht aus. [Codronic | Engineering und Entwicklung]
- Cybersecurity und Datenqualität berücksichtigen
KI-Retrofits erzeugen häufig neue digitale Angriffsflächen. Kameras, Edge-Computer, Netzwerkverbindungen, Fernwartung und Cloud-Schnittstellen können sicherheitsrelevante Auswirkungen haben, wenn Daten manipuliert, Modelle verändert oder Schnittstellen missbraucht werden.
Deshalb muss das Retrofit auch Security-Fragen beantworten:
- Wer darf Modelle, Parameter und Trainingsdaten ändern?
- Wie werden Updates geprüft und freigegeben?
- Wie wird Fernzugriff abgesichert?
- Welche Daten beeinflussen Maschinenbewegungen oder Ausschleusungen?
- Wie erkennt das System fehlerhafte, unvollständige oder manipulierte Daten?
- Welche sicheren Zustände gelten bei Kommunikationsverlust oder Modellfehlern?
Safety und Security greifen hier ineinander. Eine Sicherheitsfunktion bleibt nur belastbar, wenn ihre digitale Umgebung gegen relevante Manipulationen geschützt ist.
- Technische Dokumentation und Validierung erstellen
Am Ende muss das Projekt nachvollziehbar dokumentiert sein. Dazu gehören die Beschreibung des Umbaus, die Bewertung der wesentlichen Veränderung, die Risikobeurteilung, Schaltpläne, Software- und Schnittstellenbeschreibungen, Prüfprotokolle, Validierungsnachweise und Betriebsinformationen.
Für KI-Funktionen ist zusätzlich wichtig, dass die Dokumentation nicht bei der Hardware endet. Sie muss beschreiben, welche Aufgabe die KI erfüllt, welche Grenzen gelten, welche Daten verarbeitet werden und wie Fehlerfälle behandelt werden.
Wie Codronic KI-Retrofits technisch und regulatorisch bewertet
Die Codronic GmbH ist ein inhabergeführtes Ingenieurbüro für Forschung und Entwicklung im Maschinenbau mit Sitz in Friedberg bei Augsburg. Codronic arbeitet an der Schnittstelle von mechatronischer Entwicklung, Sondermaschinenbau, Risikobeurteilung, CE-Konformität und technischer Dokumentation.
Bei KI-Retrofits analysiert Codronic nicht nur die neue Automatisierungsfunktion. Codronic bewertet, wie sich die Änderung auf Maschine, Steuerung, Prozess, Schutzkonzept und Dokumentation auswirkt. Dadurch erhalten Betreiber, Integratoren und Maschinenbauer eine belastbare Grundlage für technische Entscheidungen und regulatorische Pflichten.
Typische Arbeitspakete sind:
- Abgrenzung von Bestandsmaschine, Retrofit-Umfang und Schnittstellen,
- technische Bewertung der geplanten KI-Funktion,
- Prüfung auf mögliche wesentliche Veränderung,
- Risikobeurteilung nach dem Stand der Technik,
- Auslegung und Bewertung sicherheitsbezogener Steuerungsfunktionen,
- Einordnung von Cobot-, Kamera- und SPS-Schnittstellen,
- Bewertung von Safety- und Security-Aspekten,
- Definition erforderlicher Prüfungen und Validierungen,
- Erstellung oder Aktualisierung technischer Dokumentation,
- Vorbereitung der CE-relevanten Nachweisführung.
Der Mehrwert liegt in der Verbindung von Engineering und Compliance. Codronic entwickelt die technische Lösung nicht losgelöst vom rechtlichen Rahmen. Das Retrofit wird so geplant, dass Funktion, Schutzmaßnahmen, Dokumentation und Konformitätsbewertung zusammenpassen.
Fazit: KI-Retrofit braucht Engineering, Risikobeurteilung und klare Verantwortlichkeiten
KI-Retrofit bietet Unternehmen einen praktikablen Weg, Bestandsanlagen weiterzuentwickeln. Der Nutzen entsteht durch bessere Datennutzung, flexiblere Automatisierung, zusätzliche Qualitätskontrolle und gezielte Modernisierung vorhandener Maschinen.
Dieser Nutzen bleibt jedoch nur belastbar, wenn das Retrofit sicherheitstechnisch und regulatorisch sauber bewertet wird. Sobald KI Bewegungen, Entscheidungen, Taktzeiten, Ausschleusungen oder Sicherheitsfunktionen beeinflusst, muss das Projekt die Frage der wesentlichen Veränderung systematisch klären.
Codronic erarbeitet dafür technische und regulatorische Entscheidungsgrundlagen. Unternehmen erhalten keine isolierte Automatisierungslösung, sondern ein nachvollziehbar bewertetes Retrofit-Konzept mit Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, Dokumentation und klarer Verantwortungsabgrenzung.
Für den fachlichen Austausch zu KI-Retrofit, wesentlicher Veränderung und CE-Bewertung ist das Team von Codronic direkt erreichbar. [Kontakt]
Häufige Fragen zum KI-Retrofit und CE-Recht
Wenn eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Änderung nach dem Inverkehrbringen die Sicherheit beeinträchtigt, weil eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko steigt. Das kann auch allein durch Software, KI-Funktionen oder neue Steuerungslogik geschehen.
Nein. Reine Zustandsüberwachung, Messdatenerfassung oder Empfehlungssysteme ohne Eingriff in den Prozess bleiben in der Regel eine Änderung ohne wesentliche Veränderung. Erforderlich ist aber immer eine dokumentierte Bewertung.
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung verbindlich und nennt die wesentliche Veränderung ausdrücklich, einschließlich digitaler Änderungen. Software mit Sicherheitsfunktion kann als Sicherheitsbauteil gelten.
KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteil eines Produkts mit Drittzertifizierung dienen, können Hochrisiko-Systeme sein. Dann kommen Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht hinzu.
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