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Vom BattG zum BattDG

Ein Bild von einem Batterie Technik Ing. der einen DMC code auf einem Batteriemodul scannt.

Vom BattG zum BattDG

Was sich für Hersteller und Inverkehrbringer ändert

Wer Produkte mit Batterien in der EU vertreibt, erlebt gerade einen echten Systemwechsel. Das bekannte Batteriegesetz (BattG) ist weitgehend Geschichte. An seine Stelle treten die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Verordnung (EU) 2023/1542 auf Wikipedia

Für Hersteller und Inverkehrbringer wird die Verantwortung klarer, umfangreicher und technischer. Gleichzeitig entstehen aber auch Chancen, Prozesse sauber aufzusetzen und rechtssicher zu dokumentieren.

Warum es ein neues Batterierecht gibt

Die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG und das darauf basierende BattG passten nicht mehr zu Elektromobilität, Energiespeichern und komplexen Lieferketten. Deshalb regelt die Verordnung (EU) 2023/1542 nun den kompletten Lebenszyklus von Batterien, von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling. Verordnung (EU) 2023/1542 auf EUR-Lex

Da diese Verordnung unmittelbar gilt, braucht Deutschland nur noch ein „Begleitgesetz“. Das ist das BattDG, das seit Oktober 2025 in Kraft ist und die EU-Vorgaben national organisiert, zum Beispiel Behördenzuständigkeiten, Registrierung und Überwachung. BattDG bei Gesetze im Internet

Kurz gesagt:

  • Die inhaltlichen Regeln (Kategorien, Sammelquoten, Nachhaltigkeitsanforderungen) stehen vor allem in der EU-Verordnung.
  • Das BattDG sorgt dafür, dass diese Regeln in Deutschland praktisch umgesetzt werden.

Was bleibt gleich?

Einige Grundprinzipien kennen Sie schon aus dem BattG:

  • Erweiterte Herstellerverantwortung: Wer Batterien in der EU erstmals in Verkehr bringt, ist verantwortlich für Finanzierung und Organisation von Sammlung und Entsorgung.
  • Registrierungspflicht: Hersteller müssen weiterhin registriert sein, in Deutschland bei der Stiftung ear.
  • Rücknahmepflicht: Altbatterien dürfen nicht im Restmüll landen. Es muss eine zumutbare Rückgabemöglichkeit geben.

Diese Grundidee trägt auch im neuen System. Neu ist, wie detailliert sie ausgestaltet wird.

Was ist neu – die wichtigsten Änderungen einfach erklärt

Neue Batteriekategorien

Die Verordnung arbeitet nicht mehr nur mit Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien, sondern mit fünf Kategorien:

  • Gerätebatterien
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV) wie E-Bikes und E-Scooter
  • Starterbatterien (SLI)
  • Industriebatterien
  • Elektrofahrzeugbatterien

Für jede Kategorie gibt es teils eigene Anforderungen, unter anderem zu Kennzeichnung, Sammelquoten und Recyclingzielen. Für Hersteller und Inverkehrbringer heißt das:
Sie müssen jedes Produkt und jede eingebaute Batterie korrekt zuordnen.

Rücknahmesysteme für alle Batterietypen

Unter dem BattG brauchten vor allem Gerätebatterien ein System zur flächendeckenden Rücknahme. Für Fahrzeug- und Industriebatterien lief vieles über individuelle Lösungen.

Jetzt schreibt das Zusammenspiel aus EU-Batterieverordnung und BattDG vor, dass alle Batteriekategorien über organisierte Rücknahmestrukturen erfasst werden.

Wichtige Änderungen:

  • Hersteller müssen für jede relevante Kategorie eine anerkannte Organisation für Herstellerverantwortung oder ein gleichwertiges System nachweisen.
  • Geräte- und LV-Altbatterien dürfen nur noch über Sammelstellen erfasst werden, die solchen Organisationen angeschlossen sind.

Damit werden Rücknahme und Entsorgung planbarer, aber auch transparenter kontrolliert.

Mehr Nachhaltigkeit, höhere Sammel- und Recyclingziele

Die neue Verordnung verfolgt ehrgeizige Sammelquoten und Recyclingziele, zum Beispiel:

  • Sammelquote für Gerätebatterien: 63 % bis Ende 2027, 73 % bis Ende 2030
  • Sammelquote für LV-Batterien: 51 % bis Ende 2028, 61 % bis Ende 2031
  • Mindestquoten für die Rückgewinnung von Lithium, Kobalt, Nickel usw. aus Altbatterien

Außerdem gibt es Vorgaben zur CO₂-Bilanz und zu Mindestanteilen recycelter Materialien in bestimmten Batterien.

Kennzeichnung, QR-Code und Batteriepass

Neu und praxisrelevant:

  • Einheitliche Kennzeichnungspflichten, unter anderem Symbol „getrennte Sammlung“, Kapazitätsangaben, ggf. „nicht wiederaufladbar“.
  • Ein QR-Code auf jeder Batterie soll künftig auf digitale Informationen führen, etwa zur Konformitätserklärung und zu Entsorgungshinweisen.
  • Für bestimmte Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien ist ein digitaler Batteriepass vorgesehen, der technische Daten, Herkunfts- und Recyclinginformationen bündelt.

Gerade für Hersteller von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen ist das ein wichtiger Schnittpunkt zwischen technischer Dokumentation, IT und Compliance.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Wenn Ihre Produkte Batterien enthalten, sollten Sie unter anderem:

  1. Portfolio analysieren
    • Welche Batterietypen sind verbaut?
    • In welche EU-Kategorien fallen diese Batterien?
  2. Herstellerrolle prüfen
    • Sind Sie rechtlich „Hersteller“ im Sinne der Batterieverordnung (z. B. als Importeur oder Eigenmarke)?
  3. Registrierung und Systeme prüfen
    • Ist Ihr Unternehmen für alle relevanten Kategorien korrekt registriert?
    • Bestehen Verträge mit geeigneten Rücknahmesystemen?
  4. Dokumentation und Kennzeichnung anpassen
    • Technische Unterlagen, Bedienungsanleitungen und Label müssen die neuen Anforderungen abbilden.
    • Schnittstellen zu REACH, CLP und Entsorgungskonzept (KrWG/AVV) sollten konsistent sein.
  5. Prozesse und Lieferkette vorbereiten
    • Lieferantenerklärungen, Daten zu CO₂-Bilanz und Rezyklatanteilen gewinnen an Bedeutung.

Profitieren Sie von Codronic

Codronic ist als Engineering-Partner auf Batterietechnologie spezialisiert. Wir setzen für Sie die neuen Batterievorgaben technisch und dokumentatorisch sauber um, zum Beispiel:

  • Analyse Ihres Produktportfolios mit Blick auf die neuen Batteriekategorien
  • Zuordnung der Herstellerrollen und Unterstützung bei der technischen Seite der Registrierung
  • Überarbeitung von technischer Dokumentation, Kennzeichnungskonzepten und Bedienungsanleitungen
  • Abgleich von Batterieanforderungen mit bestehenden Prozessen zu REACH, CLP, RoHS und Ihrem Entsorgungskonzept nach KrWG/AVV
  • Vorbereitung von Datenstrukturen für QR-Codes und zukünftige Batteriepass-Pflichten

So wird aus einem komplexen Rechtswechsel ein strukturierter technischer Prozess.
Und Sie können Ihren Kunden zeigen, dass Ihre Produkte nicht nur funktionieren, sondern auch über ihren ganzen Lebenszyklus hinweg rechtssicher und nachhaltig ausgelegt sind.

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