CE‑Kennzeichnung von Maschinen: Konformität, Sicherheit & technische Dokumentation
Ihr neues Produkt, eine Weiterentwicklung oder einen Maschinenumbau, Sie erhalten von uns alle notwendigen Kompetenzen und Unterlagen für Ihre EU-Konformitätserklärung und somit die CE-Kennzeichnung. Wir sorgen autark oder gemeinsam mit Ihnen während des Produktentstehungsprozesses für einen reibungslosen Ablauf der Konformitätsbewertung.
Die neue EU‑Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Von der Maschinenrichtlinie zur EU‑Maschinenverordnung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit vielen Jahren der zentrale Rechtsrahmen für die CE‑Kennzeichnung von Maschinen. Ab dem 20. Januar 2027 wird sie durch die EU‑Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die u. a. Cybersecurity, Software und vernetzte Systeme stärker in den Fokus rückt.
Wichtige Punkte:
- Die neue Maschinenverordnung gilt grundsätzlich ab 20.01.2027; bis dahin ist weiterhin die Maschinenrichtlinie anzuwenden.
- Die allgemeinen Grundsätze für die CE‑Kennzeichnung (Gestaltung, Anbringung, Verwendung) ergeben sich aus Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und werden in Deutschland durch § 7 ProdSG konkretisiert. EUR-Lex
- Eine „CE‑Zertifizierung“ durch Behörden existiert nicht, die CE‑Kennzeichnung ist in der Regel eine Herstellererklärung auf Basis Ihrer Konformitätsbewertung und technischen Dokumentation. European Union
Codronic begleitet Sie durch diese Übergangsphase und passt Ihre Prozesse, Dokumente und Risikobeurteilungen sukzessive an die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung an.
Technische Dokumentation und CE
CE-Koordination
Risikobeurteilung
Anleitungen erstellen
Konformitätsbewertung
Sicherheitsfunktionen von Steuerungen gestalten
Sicherheitsfunktionen von Steuerungen validieren
Technische Dokumentation für öffentliche Auftraggeber & Verteidigungsprojekte
Im Umfeld von Verteidigung, Luftfahrt und öffentlichen Auftraggebern gelten zusätzlich spezielle Vorgaben, Normen und Bereichsvorschriften. Wir erstellen technische Dokumentation:
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nach IETD‑Regelungen (Interaktive Elektronische Technische Dokumentation)
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gemäß S1000D‑Spezifikationen für militärische Systeme
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unter Berücksichtigung von Bereichsvorschriften (z. B. C1‑2030/0‑7001), HdE und MIL‑STD‑Standards
Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Anforderungen an Risikobeurteilung, CE‑Konformität und Betriebssicherheit aus dem zivilen Recht eingehalten werden – inkl. sauberer Schnittstellen zur militärischen und behördlichen Zulassung.
Darum Codronic
Technische Dokumentation mit technischem Wissen
Mit unserem Know-how aus Produktentwicklung und Maschinenbau können wir die relevanten Eigenschaften neben den normativen Vorgaben auch auf der technischen Seite bewerten. Unsere Stärke ist es, mit der Fusion unserer Experten in jedem Fall schnell und effizient eine Lösung zu Ihrem Zulassungs- oder Dokumentationsprojekt zu finden.
Häufige Fragen zur CE‑Kennzeichnung
Sobald eine Maschine im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in Verkehr gebracht wird, oder bei einem Umbau eine wesentliche Veränderung vorliegt, sodass praktisch eine „neue“ Maschine entsteht. Rechtsgrundlagen sind u. a. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab 20.01.2027 die EU‑Maschinenverordnung 2023/1230 sowie das nationale Produktsicherheitsgesetz.
Rechtlich verantwortlich ist immer der Hersteller bzw. derjenige, der das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Laut EU‑Recht muss der Hersteller alle relevanten Anforderungen identifizieren, die Konformität bewerten, technische Dokumentation erstellen und die EU‑Konformitätserklärung unterzeichnen. European Union Codronic unterstützt Sie als Engineering‑Partner in genau diesen Schritten inklusive Ausarbeitung der Nachweise und Dokumente.
Nein. Es gibt keine zentrale EU‑Behörde, die CE‑Zertifikate ausstellt. In vielen Fällen führen Hersteller die Konformitätsbewertung selbst durch. Nur für bestimmte risikoreiche Produkte ist eine notifizierte Stelle als unabhängiger Dritter vorgeschrieben. European Union
Typischerweise u. a.:
- Risikobeurteilung (EN ISO 12100)
- Betriebs‑ und ggf. Montageanleitungen (DIN EN 82079‑1, DIN EN ISO 20607)
- Schaltpläne, Zeichnungen, Festigkeitsnachweise, Prüfprotokolle
- Nachweise zur funktionalen Sicherheit (EN ISO 13849, EN IEC 62061), falls relevant
- EU‑Konformitätserklärung und ggf. EG‑Baumusterprüfbescheinigung
Die EU verlangt, dass technische Dokumentation und Konformitätserklärung mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. European Union
Das hängt stark von Komplexität, Reifegrad der Konstruktion und Verfügbarkeit vorhandener Unterlagen ab. Nach einem gemeinsamen Erst‑Screening geben wir Ihnen einen transparenten Zeit‑ und Aufwandrahmen – inklusive Priorisierung von „Quick Wins“ und kritischen Pfaden.
Ja. Typische Aufgaben sind die Bewertung, ob ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ darstellt, die Aktualisierung der Risikobeurteilung, die Anpassung der Dokumentation und Begleitung bei internen Audits oder im Kontakt mit Behörden und Sachverständigen.
Weiterführende Quellen & Querverweise:
- Offizielle EU‑Informationsseite zur CE‑Kennzeichnung („Your Europe – CE‑Kennzeichnung“) European Union
- EU‑Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (Amtsblatt, EUR‑Lex) EUR-Lex
- Überblick zur neuen Maschinenverordnung – WKO / IHK wko.de
- Rahmenregelungen zur CE‑Kennzeichnung – Merkblatt einer IHK Industrie- und Handelskammer
- ProdSG § 7 CE‑Kennzeichnung – Gesetze‑im‑Internet Gesetze im Internet