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Maschinenimport aus Asien

Isometrische Darstellung einer automatisierten Förderbandanlage mit integrierten Maschinen und Sicherheitshinweisen. Verschiedene digitale Bildschirme umgeben die Anlage, die technische Dokumente, Risikobeurteilungen, CE-Konformitätserklärungen und QR-Codes anzeigen. Gelbe Warnschilder weisen auf elektrische Gefahren, Quetschgefahr und allgemeine Vorsicht hin. Das CE-Logo und das DIN-Logo sind prominent platziert.

CE-Konformität, Risiken und rechtliche Verantwortung

1. Maschinenimport aus Asien: Chancen und Herausforderungen

Der Import von Maschinen aus China wird für viele Unternehmen zunehmend interessant. Attraktive Preise, gute Verfügbarkeit und ein breites Technologieangebot sprechen für den asiatischen Markt.

Doch wirtschaftliche Vorteile dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Maschinenimport in die EU mit klaren rechtlichen Anforderungen verbunden ist. Entscheidend sind die Themen Produktsicherheit, CE-Konformität und Risikobeurteilung.

Wer Maschinen außerhalb der EU einführt, wird so zu sagen Hersteller – mit allen damit verbundenen Pflichten.

2. Rechtliche Grundlagen und Herstellerpflichten

Mit dem Inverkehrbringen einer Maschine im europäischen Wirtschaftsraum übernimmt der Importeur die Herstellerverantwortung im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bzw. künftig der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230).

Damit sind folgende Aufgaben verpflichtend:

  • Durchführung einer Risikobeurteilung nach ISO 12100

  • Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation

  • Ausfertigung einer EU-Konformitätserklärung

  • Nachweis der Produktsicherheit und Schutzmaßnahmen

Fehlen diese Nachweise, kann die Maschine als nicht verkehrsfähig gelten. Das kann zu Bußgeldern, Haftungsfällen oder sogar zu Betriebsstillständen führen.

3. Betreiberpflichten und Gefährdungsbeurteilung

Auch der Betreiber einer Maschine trägt eine eigenständige Verantwortung.
Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist er verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bevor eine Maschine in Betrieb genommen wird.

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst:

  • Ermittlung möglicher Gefährdungen (nach ISO 12100, TRBS 1111, DGUV)

  • Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schweregrad

  • Festlegung von technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen

  • Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation

  • Laufende Fortschreibung bei Änderungen oder Unfällen

Nur durch das Zusammenwirken von Herstellerpflichten und Betreiberpflichten entsteht ein sicherer und rechtskonformer Maschinenbetrieb.

4. Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Überblick

Unser Codronic Whitepaper fasst die wichtigsten rechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten von Herstellern, Betreibern und Zulieferern übersichtlich zusammen.

Es bietet Orientierung für Unternehmen, die:

  • Maschinen aus Nicht-EU-Ländern importieren möchten,

  • Eigenentwicklungen auf den Markt bringen, oder

  • ihre bestehenden Anlagen auf CE-Konformität und Arbeitssicherheit prüfen wollen.

Das Whitepaper zeigt praxisnah, wie Risiken systematisch bewertet, dokumentiert und minimiert werden können – von der Risikobeurteilung bis zur Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

5. Fazit: Maschinenimport ja – aber rechtskonform

Der Maschinenimport aus Asien bietet große wirtschaftliche Chancen, setzt aber ein hohes Maß an technischer und rechtlicher Sorgfalt voraus.
Wer frühzeitig die Rollen und Pflichten von Herstellern, Betreibern und Zulieferern kennt, schafft Rechtssicherheit und reduziert Betriebsrisiken.

Das vollständige Whitepaper „Risikobeurteilung, Gefährdungsbeurteilung und CE – Die Rollen von Hersteller, Betreiber und Zulieferer“ bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorschriften, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen.

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